Eine Indikation zu eine CI-Implantation besteht, wenn eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit oder eine hochgradige Schwerhörigkeit vorliegt. Falls diese Schwerhörigkeit auf eine eingeschränkte Funktion des Innenohrs zurückzuführen ist, bietet ein Cochlea-Implantat als Innenohrprothese die Möglichkeit, diese Funktion zu übernehmen und Hören (wieder) möglich zu machen.